Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aufnahmekriterien von Schülerinnen und Schülern

an der Grundschule an den Eichen

für das Schuljahr 2024/2025

 

Bezug ist der Erlass „Feststellung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen“, letztmalig geändert 15.01.2015

 

  1. Wohnsitz in der Gemeinde Kronshagen
    Der melderechtliche Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers befindet sich in der Gemeinde Kronshagen (zuständige Schule gemäß §24 Abs. 2 Satz 1 SchulG).

  2. Härtefälle
    Liegt ein besonderer Härtefall vor, wird die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler unabhängig von den im folgenden beschlossenen Aufnahmemerkmalen vorrangig aufgenommen. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage. Es muss vorgetragen und belegt werden, dass die Aufnahme an einer anderen Schule als der Grundschule der Gemeinde Kronshagen für die Schülerin oder den Schüler unzumutbar wäre. Dies wäre z.B. der Fall, wenn aufgrund einer Behinderung nur die Grundschule der Gemeinde Kronshagen erreichbar oder baulich geeignet sein sollte, oder durch den Besuch dieser Schule außergewöhnliche familiäre oder soziale Belastungen aufgefangen oder ihren Auswirkungen erheblich abgemildert würden.

  3. Geschwisterkinder

  4. Alle weiteren Schulplätze werden im Losverfahren vergeben.