01. Allgemeines

Allgemeines

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Kinder der 1. Klassen. Dies nehmen wir zum Anlass, unser bestehendes Ganztags- und Betreuungsangebot schrittweise neu zu gestalten.

In den nächsten vier Jahren führen wir die Betreute Grundschule und die Offene Ganztagsschule fortlaufend zu einer einheitlichen Ganztagsbetreuung zusammen – mit klaren Strukturen und verlässlicher Begleitung über den gesamten Schultag.